Die Gliederung und Ausrüstung des Löschzug-Gefahrgut ist nach Erlass des Innenministeriums vom 11. Oktober 2010 – IV 333 – 166.674.1 geregelt. Die Kreise und kreisfreien Städte haben nach §3 Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern (CBRN-Gefahren) einen "Löschzug Gefahrgut" aufzustellen und zu unterhalten.
Die Bereitschaft “Löschzug Gefahrgut Herzogtum Lauenburg” (LZ-G) unterstützt die öffentlichen Feuerwehren bei Einsätzen nach § 6 BrSchG im Zusammenhang mit:
- Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern,
- kerntechnischen Unfällen und Unfällen mit ionisierender Strahlung,
- Unfällen mit schädlichen Organismen,
- bei Bränden durch Beurteilung besonderer Gefahren.
Bildquelle: TUBS auf www.wikipedia.de, geändert durch LZ-G RZ
In einem öffentlichen rechtlichen Vertrag zwischen dem Kreis und dem Kreisfeuerwehrverband (KFV) wurde die Zuständigkeit des LZ-G an den KFV übergeben.
Der Löschzug Gefahrgut im Kreis Herzogtum Lauenburg ist durch ein Konzept aufgestellt. Im Konzept wird, mit Berücksichtigung des LZ-G Erlasses Schleswig Holsteins, die Fahrzeugaufstellung, Führungsstruktur, Teileinheiten, Aufgaben sowie alle wichtige Grundsätze festgehalten.
Für den Kleinalarm zum Beispiel wurde das Einsatzgebiet der Messeinheiten mit stationierten Reaktorerkunder aufgeteilt, um eine schnelle Eingreifsfrist im Kreis zu gewährleisten. Diese ist laut Erlass auf 40min festgelegt. Hierzu kommen weitere Fahrzeuge von der FTZ-Einheit bei diesem Stichwort.
Die Mitglieder aus den sechs LZ-G Teileinheiten des Kreisgebiets bilden eine Führungseinheit sowie zwei Einsatzzüge. Beide Einsatzzüge haben, wie unten aufgeführt, ihre festgelegten Aufgabenbereiche.
Der Name "FTZ-Einheit" entstand, nach der Neugliederung des LZ-G im Jahr 2011 und ist an der Feuerwehrtechnischen Zentrale stationiert. Die Mitglieder stammen von
verschiedenen Wehren aus dem Kreis, damit ist für jeden die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im LZ-G gegeben.
Hier eine Übersicht.